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BGH, 30.10.1952 - IV ZR 119/52 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50
Ehescheidung bei Widerspruch
Auszug aus BGH, 30.10.1952 - IV ZR 119/52
Der Senat hat in Übereinstimmung mit dem OGHBZ (OGHZ 1, 24) in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass das Mass der Schuld eines Ehegatten auch für die Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs des beklagten Ehegatten erheblich sei (BGHZ 1, 92 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]; Lindenmaier-Möhring Nr. 12 zu § 48 EheG).